Sicherheitsbeleuchtung ist kein Zubehör
Notleuchten und Rettungszeichenleuchten sind in Arbeitsstätten, Versammlungsstätten und Fluchtwegen vorgeschrieben. Umfang, Anordnung und Beleuchtungsstärke ergeben sich aus der Arbeitsstättenregel ASR A3.4/7 und den einschlägigen Normen, nicht aus dem Gefühl.
Was zu prüfen ist
Betriebsdauer der Batterie im Notbetrieb (üblich sind drei Stunden), Dauer- oder Bereitschaftsschaltung, und ob eine Selbsttestfunktion vorhanden ist. Ohne Selbsttest ist die regelmäßige Funktionsprüfung von Hand zu machen und zu dokumentieren.
Die Planung gehört zur Fachkraft. Wir liefern die Leuchte, nicht das Konzept.
