Seit 2016 keine Kür mehr
DIN VDE 0100-443 und -534 verlangen für neu errichtete Anlagen in Wohngebäuden einen Überspannungsschutz. Das betrifft Neubau und wesentliche Änderung gleichermaßen. Der Grund ist wirtschaftlich: Ein einziger indirekter Blitzeinschlag in der Nachbarschaft reicht, um Router, Wärmepumpe, Wechselrichter und Elektronik der Heizung gleichzeitig zu zerstören.
Typ 1, Typ 2, Typ 3 — was wohin gehört
- Typ 1 leitet Blitzteilströme ab und gehört an den Gebäudeeintritt, wenn ein äußerer Blitzschutz vorhanden ist oder eine Freileitung einspeist.
- Typ 2 ist der Grundschutz in der Unterverteilung und der häufigste Fall im Wohnhaus ohne Blitzschutzanlage.
- Typ 3 sitzt unmittelbar vor einem empfindlichen Endgerät und ergänzt Typ 2, ersetzt ihn aber nicht.
Kombiableiter Typ 1+2 decken beide Aufgaben in einem Gerät ab und sparen Platz, wenn Gebäudeeintritt und Verteilung nah beieinander liegen.
Photovoltaik hat eigene Regeln
Auf der Gleichstromseite müssen Ableiter für die Systemspannung der Anlage ausgelegt sein und ausdrücklich für Gleichstrom zugelassen sein. Ein Wechselstromableiter darf dort nicht eingesetzt werden: Ein Gleichstromlichtbogen verlöscht nicht von selbst.
Ein Ableiter braucht immer eine Vorsicherung nach Herstellerangabe und einen kurzen, geraden Anschluss. Zu lange Anschlussleitungen setzen die Schutzwirkung herab.












